Luftkriegsführung nach Warden
Definitionen
a) (lokale) Luftüberlegenheit:
Fähigkeit während einer bestimmten Zeit über einem begrenzten Gebiet ohne Einschränkungen operieren zu können.
b) Luftherrschaft:
Fähigkeit ohne Einschränkung über dem gesam-
(= totale Luftüberlegenheit) ten Luftraum des Gegners operieren zu können.
Grundidee:
Nur mit der Luftherrschaft wird ein Krieg entschieden.
Nur mit der Luftüberlegenheit können Offensiven erfolgreich durchgeführt werden.
Deshalb:
Hauptaufgabe einer Luftstreitmacht ist die Erringung der
Luftherrschaft oder mindestens der Luftüberlegenheit, damit die
Voraussetzungen für die Angriffe auf Ziele im gegnerischen
Hinterland geschaffen sind.
Die Erlangung der Luftherrschaft und Luftüberlegenheit ist eine Funktion der Verfügbarkeit dreier Faktoren:
5 Fälle eines Luftkrieges abhängig von Ort und Verwundbarkeit der Fliegerstützpunkte der LW, der Front und der Infrastruktur:
Fall |
eigene Flpl und Hinterland |
Front |
gegnerische Flpl und Hinterland |
Vorgehen zur Erlangung der Luftherrschaft |
Mittel |
Bsp. |
I |
angreifbar |
erreichbar |
angreifbar |
|||
II |
sicher |
erreichbar |
angreifbar |
offensiv |
(Jagd-)Bomber | Golf 1991 |
III |
angreifbar |
erreichbar |
sicher |
defensiv |
Abfangjäger | CH, U.K 1940 |
IV |
sicher |
erreichbar |
sicher |
|||
V |
sicher |
unerreichbar |
sicher |
Die Operationen des Luftkrieges
Der Übergang von einer Phase des Luftkrieges und der Luftüberlegenheit zu einer anderen ist eine Funktion des Bestandes an hochausgebildeten Personal und an verfügbarem Material:
Fall |
ausgebildetes Personal |
Material |
Bsp.: |
A |
begrenzt verfügbar |
begrenzt verfügbar |
Schweiz |
B |
begrenzt verfügbar |
unbegrenzt verfügbar |
|
C |
unbegrenzt verfügbar |
begrenzt verfügbar |
|
D |
unbegrenzt verfügbar |
unbegrenzt verfügbar |
Grundsatz:
Die Luftüberlegenheit der einen Ebene (strategische, operative,
taktische) ermöglicht die Ausschaltung der Schwerpunkte der
nächsten Ebene, die wiederum zur entsprechenden
Luftüberlegenheit zu führen hat und schliesslich in die
Gechtsfeldunterstützung mündet.