5pt Befehle an Grfhr (Schutzinfanterie)
(Grundlage GS 95 Ziff 197, S. 113)
Allgemeine Hinweise
Die Feindauffassung und die Absicht der vorgesetzten Stelle sowie der eigene Auftrag bilden die Entschlussgrundlage.
1. Orientierung
Unter Pt 1 der Bf-Gebung (Orientierung) sind die gegnerische Möglichkeiten konkret am Objekt resp. im Gelände aufzuzeigen (wie kann der Gegner an das Kernzone gelangen und was kann dieser dann unternehmen, um den Betrieb zu unterbinden). Hierunter fällt auch die Bezeichnung der von der vorgesetzten Stelle definierten Schutzzonen. Das gegnerische Vorgehen ist Gegenstand der eigenen After Action Review (Einsatznachbearbeitung), um Vorgehensweisen des Gegners in eine Doktrin fassen zu können, um hernach das eigene Vorgehen/Dispo adaptieren zu können. Der eigene Auftrag ist wörtlich gem Bf-Ausgabe der vorgesetzten Stelle zu wiederholen. Unter "eigene Truppen" ist vorallem der Rahmen der eigenen Einheit -die Stao und Aufträge der anderen Züge- zu erwähnen. Angrenzende Truppen sind als Nachbarn zu bezeichnen, sofern diese mit dem eigenen Zug in Kontakt treten.
2. Absicht
Die Absicht sollte so formuliert sein, dass der ganze Einsatz wie ein Film vor dem geistigen Auge abläuft. Dabei ist zu beachten, dass die idée de manoeuvre vom Verbandsführer klar herausgeschält wird. Es muss klar werden, mit welchem Mittelansatz wo was gemacht wird. Schliesslich sollen die Härtungsmassnahmen ebenfalls in der Absicht miteingeschlossen werden.
3. Auftrag
Die eigentlich Auftragserteilung ("ich befehle") umfasst lediglich die Tätigkeit, die für die ganze Dauer des Einsatzes gilt: Sie definiert die zu erbringende Verbandsleistung. Achte darauf, dass Begriffe der Taktischen Führung richtig verwendet und von allen Beteiligten verstanden werden. Der nachstehende 3pt Bf hat sich im stationären Einsatz der Schutzinfaterie (Objektschutz) auf Stufe Gr / Trupp als brauchbar erwiesen:
Standort - Auftrag - Verhalten
Ein Beispiel einer
Zutrittskontrolle hierzu:
"Sdt X und Sdt Y -Standort: im Raum Vordach - Auftrag: kontrolliert
Zutrittskontrolle zur inneren Schutzzone - Verhalten: weist Unberechtigte
weg!"
4. Besondere Anordnungen
Unter Pt 4 (besondere Anordnungen) fallen nicht nur alle organisatorischen Anweisungen, die für die Koordination von Bedeutung sind, sondern auch Einsatz- und Verhaltensregeln (rules of engagement) wie Weisungen über den Schusswaffengebrauch oder andere vorgegebene Einsatzweisungen, die für die eigene Sicherheit am Objekt oder im zivilen Umfeld von zentraler Bedeutung sind.
5. Standort
Unter Pt 5 ist nicht nur der eigene Standort zu bezeichnen, sondern alle für den Einsatz wichtigen Stellen.