Entschlussfassung Stufe Gr und Z unter Berücksichtigung der Entscheidungskriterien
Im Einsatz haben die Vb Führer auf Stufe Gr und Z kaum Zeit die Lagebeurteilung systematisch durchzudenken. Unter Zeitdruck muss sich der militärische Führer vor Ort vielmehr auf seine Intuition verlassen. Intuition – oder in Clausewitz‘schen Worte: "le clin d’oeil" – erarbeitet man sich jedoch nur durch drillmässiges Durchdenken von Situationen, Erfassen von Problemen, Einleiten von Sofortmassnahmen, sowie durch Beurteilen von Lagen. Einsatzübungen, aber auch die Kriegsgeschichte sind hierzu besonders wertvoll. Nur so legt man sich eine Erfahrungsgrundlage zu, um in der Zeit der Not, diese mehr oder minder bewusst in einer gegebenen Situation abrufen zu können.
Die Ziff 2461 (Entscheidungskriterien) und 2721-2730 (9 Grundsätze der Gefechtsführung) der TF 95 beschreiben, welche die entscheidungsrelevanten Kriterien für den eigenen Entschluss sind. Ein Entscheidungskriterium darunter ist, ob der eigene Entschluss auf den Schwachpunkt der Gegenseite ausgerichtet sei. Die Beantwortung dieser Frage gestaltet sich im Falle der Bedrohung im Rahmen der Gewalt unterhalb der Kriegsschwelle als nicht ganz so einfach. Welchen Schwachpunkt präsentiert denn eine potentielle Gegenseite, die Unterschlupf und Unterstützung im zivilen Umfeld findet, unerwartet nach ihrem Belieben zuschlagen kann und sich nicht als Kombattante in Uniform zu erkennen geben? Meines Erachtens liegt der Schwachpunkt in menschlichen Denkschemata: wir leiden darunter, unbewusst in vorgefassten Meinungen zu denken und zu handeln. Dadurch initiiert, Kraft des Faktums der sich selbst bewahrheitenden Prophezeiung, denken wir diese Meinungen bestätigt zu haben; "quod erat demonstrandum". Dieser Schwachpunkt menschlichen Geistes gilt es auszunützen. Denn nur so können wir die Gegenseite vollends täuschen: Die perfekte Täuschung ist dann erreicht, wenn sich die Gegenseite durch unsere Täuschungsmassnahmen in ihrer vorgefassten Meinung bestätigt fühlt. Überraschung ist somit ein Zustand des Entsetzens beim Erkennen, dass man die Gegenseite bis zur eröffnenden Tat vollends falsch eingeschätzt hat. Nun unter Zwang des Handelns ist man auf dem linken Fuss erwischt worden, mental blockiert und dadurch in seiner Entscheidungsfindung gelähmt. Jedes Handeln ist meiner Meinung nach darauf auszurichten, diesen Zustand der Überraschung bei der Gegenseite zu erreichen und gleichzeitig bei sich selbst zu vermeiden.
Unter diesen Gesichtspunkten sollen die untenstehenden Einsatzsituationen betrachtet und gelöst werden.
Situation I
Zufahrtskontrolle zur äusseren Schutzzone (ä Sz):
Ihre Lösung können Sie mir zusenden. Ich versuche Ihnen meine Beurteilung so rasch als möglich zukommen zu lassen. Viel Spass!
Situation II
Zutritts-/ Zufahrtskontrolle zur inneren Schutzzone (i Sz):
Ausfälle durch Schusswunden: 4 Sdt der Zutrittskontrolle
Fragestellung:
Ihre Lösung können Sie mir zusenden. Ich versuche Ihnen meine Beurteilung so rasch als möglich zukommen zu lassen. Viel Spass!
Situation III
Fragestellung:
Ihre Lösung können Sie mir zusenden. Ich versuche Ihnen meine Beurteilung so rasch als möglich zukommen zu lassen. Viel Spass!